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Rechtsweg ausgeschlossen?

Natürlich ist auch die Wikipedia kein rechtsfreier Raum: Wer seine Rechte verletzt sieht, dem stehen die gleichen juristischen Mittel zur Verfügung wie gegenüber einer anderen Publikation. Die Durchsetzung einer Verfügung oder eines Urteils beim in den USA ansässigen Betreiber, der Wikimedia Foundation, ist in der Praxis jedoch schwierig. Bei unsicherem Erfolg riskiert man außerdem den sogenannten Streisand-Effekt: Durch die juristische Auseinandersetzung wird noch mehr Aufmerksamkeit auf die strittigen Inhalte gelenkt.

So erwirkte ein Bundestagsabgeordneter im Jahr 2008 eine einstweilige Verfügung, um die Weiterleitung von wikipedia.de (deutsche Seite auf deutschen Servern) auf wikipedia.org (amerikanische Server) zu untersagen. Die gewünschten Ergebnisse brachte dieses Vorgehen jedoch nicht. Erstens waren die Inhalte über die .org-Seite weiterhin abrufbar und zweitens fand das Verfahren Einzug in die Medienberichterstattung, was zu einer erhöhten Aufmerksamkeit für Inhalte sorgte, die der Abgeordnete eigentlich gelöscht bzw. abgeändert haben wollte. Die Sperrung der Weiterleitung wurde zudem nach nur wenigen Tagen wieder ausgesetzt.

Der Rechtsweg ist also nicht grundsätzlich ausgeschlossen, führt in der Praxis jedoch häufig nicht zu dem gewünschten Ergebnis. Zielführender ist es, gegenüber den Autoren mit den Wikipedia-eigenen Standards zu argumentieren und eine Einigung zu suchen. Hierbei muss man sich oft auf viele Diskussionen einlassen. Durchhaltevermögen und eine ruhige, auf Fakten basierte Art und Weise der Diskussion sind hier essentiell.

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